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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.01.2011 - 8 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Bürgermeister Dr. Kahle stellt die Vorlage kurz vor.

Frau Sell erbittet die Aufnahme einer Protokollnotiz analog zur Verfahrensweise in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr am 18.01.2011, wonach im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag auf den Seiten 14 und 15 verschiedene Bäume als erhaltenswert für Höhlenbrüter klassifiziert werden, eine entsprechende Aufnahme in den Bebauungsplanentwurf jedoch nicht erfolgt ist. Herr Kulle erläutert hierzu, dass eine diesbezügliche Notwendigkeit nicht besteht, da diese Festsetzung im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag keinen Gegensatz zum Bebauungsplan darstellt. Die im Bebauungsplanentwurf zum Erhalt vorgesehenen Bäume haben vorwiegend eine gestalterische Funktion.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes  Nr. 7/6 „Wassergasse - Schubbelackerweg“ in Marburg beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:                            Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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