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ALLRIS - Auszug

30.11.2001 - 14.1 Antrag der SPDund B 90/Die Grünen-Fraktionen b...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Oppermann - CDU -. Im Ausschuss hat der Stadtverordnete Dr. Musket den Beschlussvorschlag in der Form ergänzt, dass die Klammeraufzählung jetzt wie folgt lautet:

 

"(z. B. Richtsberg, Schulzentrum, Leopold-Lucas-Straße, etc.)"

 

Außerdem ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag beigetreten. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung daher folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit der GeWoBau GmbH und der Stadtwerke Marburg GmbH die Möglichkeit der Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in geeigneten Gebieten in Marburg (z. B. Richtsberg, Schulzentrum, Leopold-Lucas-Straße, etc.) zu prüfen um den Bau solcher Anlagen voran zu treiben. Das zu erstellende Konzept soll zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen KWK Gesetzes (01/2002) vorliegen, damit bei der Umsetzung der Baumaßnahmen der maximale Förderungszeitraum ausgenutzt werden kann.

 

Aussprache wurde im Bau- und Planungsausschuss beantragt. Ferner wurde der Antrag an den Umweltausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

 

Für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann - Bündnis 90/Die Grünen -. Der Ausschuss hat den Antrag in der Form wie er im Bau- und Planungsausschuss verändert wurde beraten und empfiehlt die Annahme.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit der GeWoBau GmbH und der Stadtwerke Marburg GmbH die Möglichkeit der Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) in geeigneten Gebieten in Marburg (z. B. Richtsberg, Schulzentrum, Leopold-Lucas-Straße, etc.) zu prüfen um den Bau solcher Anlagen voran zu treiben. Das zu erstellende Konzept soll zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen KWK Gesetzes (01/2002) vorliegen, damit bei der Umsetzung der Baumaßnahmen der maximale

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