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ALLRIS - Auszug

30.11.2001 - 5 Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl am 04. Nove...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wurde in keinem Ausschuss behandelt, da sie durch die Stadtverordnetenversammlung direkt zu beschließen ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

            1.     Die in § 64 i. V. m. § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 19. Oktober 1992 (GVBl. I S. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I S. 2) genannten Fälle liegen nicht vor.

 

            2.     Die am 04. November 2001 erfolgte Wahl zum Ausländerbeirat ist gültig.

 

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