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Ratsinformation
15.04.2011 - 4 Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.04.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnetenvorsteher weist auf die in der Beschlussvorlage ausgedruckte bisherige Regelung hin. Bisher war Oberamtsrat Norbert Wagner, Stabsstelle Kommunale Gremien, Büro der Stadtverordnetenversammlung, Schriftführer.
Herr Wagner steht für das Amt weiterhin zur Verfügung.
Für die Position des Stellvertreters/der Stellvertreterin wird Melanie Drusel, ebenfalls Stabsstelle Kommunale Gremien, vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt über die Wahlvorschläge durch Handzeichen ab.
Gem. § 55 HGO kann über den gemeinsamen Wahlvorschlag offen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern niemand widerspricht. Dies ist der Fall.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zum Schriftführer in der Stadtverordnetenversammlung in der 17. Legislaturperiode wird Oberamtsrat Norbert Wagner, Stabsstelle Kommunale Gremien, gewählt.
Frau Melanie Drusel, Stabsstelle Kommunale Gremien, wird zur stellvertretenden Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung in der 17. Legislaturperiode gewählt.
Der Gewählten nehmen das Amt an und bedanken sich für das ausgesprochene Vertrauen.
Der Stadtverordnete Köster (Marburger Linke) stellt den Geschäftsordnungsantrag, vor Aufruf des Tagesordnungspunktes 5 die Sitzung zu unterbrechen, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, über die bei Tagesordnungspunkt 5 beabsichtigte Festlegung der zu besetzenden Sitze im ehrenamtlichen Magistrat zu beraten.
Der Stadtverordnete Sawalis (SDP) beantragt ebenfalls eine Sitzungsunterbrechung, um über die Anzahl der bei Tagesordnungspunkt 6 festzulegenden Sitze in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung zu beraten. Ferner sollte bei Tagesordnungspunkt 6 nicht das Benennungsverfahren gewählt werden, sondern die Verhältniswahl gemäß § 55 HGO. Somit könnten Zählgemeinschaften zugelassen werden, um die Beteiligung der kleineren Gruppierungen bei der Besetzung der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung berücksichtigen zu können.
Der Stadtverordnetenvorsteher unterbricht die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 16:40 Uhr und beruft den Ältestenrat ein.
Nach der Sitzung des Ältestenrates wird die Stadtverordnetenversammlung um 17:15 Uhr fortgesetzt. Der Stadtverordnetenvorsteher informiert die Stadtverordnetenversammlung, dass sich in der gerade stattgefundenen Beratung der Fraktionen kein neuer Sachstand bezüglich der noch ausstehenden Tagesordnungspunkte ergeben hat.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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