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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.04.2011 - 7 Gültigkeit der Direktwahl des Oberbürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Stadtverordnetenvorsteher weist daraufhin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt eine neue Tischvorlage ausliegt. Der in der ursprünglichen Vorlage genannte Einspruch gegen die Wahl wurde inzwischen zurückgezogen.

 

Der Oberbürgermeister erläutert, dass über die Gültigkeit der Kommunalwahlen in der Maisitzung der Stadtverordnetenversammlung befunden wird, da zur Zeit die Einspruchsfrist noch läuft.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Die in § 50 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119) genannten Fälle liegen nicht vor.

 

2. Die Direktwahl des Oberbürgermeisters der Universitätsstadt

Marburg am 27. März 2011 ist gültig.

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