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ALLRIS - Auszug

27.05.2011 - 7 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

              Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 114 k Abs. 2 i. V. m. § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 90.500 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2010.

 

Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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