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Ratsinformation
27.05.2011 - 10 Einführung, Verpflichtung und Vereidigung der e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 27.05.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnetenvorsteher verweist auf die ausgedruckte Vorlage TOP 10. Die Stadtverordneten Dr. Marlies Sewering-Wollanek, Ursula Schulze-Stampe, Jürgen Hertlein, Klaus Sprywald, Anne Oppermann und Friedrich Reinhard reichen vor der Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder beim Stadtverordnetenvorsteher schriftlich den Verzicht auf das Mandat als Stadtverordneter ein.
Anschließend werden alle heute gewählten ehrenamtlichen Stadträte und Stadträtinnen durch den Stadtverordnetenvorsteher gem. § 46 HGO in ihr Amt als ehrenamtlicher Stadtrat / ehrenamliche Städträtin eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.
Der Oberbürgermeister überreicht den gewählten die Ernennungsurkunden über die Berufung in das Ehrenamt.
Anschließend werden die ehrenamtichen Stadträte und Stadträtinnen durch den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.
Stadtverordnetenvorsteher und Oberbürgermeister gratulieren im Namen des gesamten Hauses und überreichen jeweils einen Blumenstrauß.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen