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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.05.2011 - 5 Gültigkeit der Wahlen am 27. März 2011 zur Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

              1. Die in § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119) genannten Fälle liegen nicht vor.

 

              2.              Die am 27. März 2011 erfolgten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten in 20 Stadtteilen sind gültig.

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