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Ratsinformation
30.11.2001 - 4.11 Frage der Stadtverordneten Alev Laßmann (Nr.11 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.11.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Kann
der Magistrat Auskunft geben, wie die Übernahme der Hauptschulabschlussprüfung
durch die Abendschule für Erwachsene verlaufen ist und wie hoch die SchülerInnenzahlen
und die Lehr- und Lernbedingungen sind?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Die
Schulleitung des Abendgymnasiums mit Abendrealschule und Abendhauptschule hat
auf unsere Nachfrage hin folgende Auskünfte erteilt:
1. Für
den Schuljahresbeginn haben sich 19 interessierte Hauptschulabsolventen angemeldet
und den Unterricht aufgenommen.
2. Zwischenzeitlich
haben vier Studierende aus unterschiedlichen Gründen, die nur zum Teil bekann
sind, den Unterricht abgebrochen oder mussten wegen Nichtteilnahme am Unterricht
aus der Studierendenliste gestrichen werden.
3. Die
Lerngruppe ist sehr heterogen. So reichen z. B. die Lernvoraussetzungen bei
einer Studierenden von einer nur teilweise durchgeführten zweijährigen
Schulzeit bis hin zu einem Studierenden, der schon in der Klasse 10 einer Realschule gewesen ist und nunmehr
auf diesem Weg versucht, den Hauptschulabschluss zu erreichen.
4. Die
schulischen Voraussetzungen im Hinblick auf sächliche, personelle und räumliche
Gegebenheiten sind in Ordnung und bedürfen zur Zeit keiner weiteren Ergänzung.
5. Nach
der letzten Beratungskonferenz zeichnet sich ab, dass nicht alle Studierenden
die Versetzung von H1 nach H2 erreichen werden.
6. Die
Volkshochschule Marburg wird Stütz- und Vorbereitungsmaßnahme für die Studierenden
der Abendhauptschule einrichten:
- einmal für Studierende, die die
Versetzung von H1 nach H2 nicht schaffen und deshalb die Schule im zweiten
Schulhalbjahr unterbrechen müssen;
- ferner für Studierende, die sich
schon jetzt für den nächsten Abendhauptschul-Durchgang (ab 01.08.2002) anmelden
und bis dahin betreut und an die unterrichtlichen Anforderungen herangeführt
werden müssen;
- weiterhin für Studierende, die
aufgrund ihrer schwachen Leistungen Nachhilfe- und Stützmaßnahmen neben dem
regulären Unterricht in einzelnen Fächern benötigen.
7. Für
die Abendschulen insgesamt, aber speziell für den Abendhauptschulzweig, müssen
in den nächsten Jahren n och Mittel für Werbezwecke zur Verfügung gestellt
werden, um ihn auch über den engeren Bereich der Volkshochschule hinaus bekannt
zu machen.
Herr
Schulleiter Reccius schlussfolgert, dass die Neugründung des Abendhauptschulzweiges
insgesamt als geglückt bezeichnet werden kann.
Dieser
Aussage schließen wir uns an.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen