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Ratsinformation
17.06.2011 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Hermann...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.06.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Bereich Ufer-, Savigny-, Heusinger-, Biegen- und Deutschhausstraße sind in den vergangenen Jahren Baugenehmigungen erteilt worden, die dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) erheblich entgegenstehen. Siehe auch Antrag der Marburger Linken vom 04.01.2011. Um welche Wohneinheiten hat es sich dabei gehandelt?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Wir gehen davon aus, dass der Fragesteller den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre meint. Der Bebauungsplan 1/30a stammt aus dem Jahr 1969.
In dem Blockbereich Savigny-, Heusinger-, Biegen- und Deutschhausstraße sind in den Neubauten insgesamt 51 Wohnungen beantragt oder genehmigt.
Heusingerstraße 7 14 Wohnungen (genehmigt 15.09.2005)
Uferstraße 22 4 Wohnungen (genehmigt 30.11.2007)
Savignystraße 3 u. 5 23 Wohnungen (genehmigt 21.04.2010)
Biegenstraße 25 a 10 Wohnungen (beantragt)
Summe 51 Wohnungen
Für die Baugenehmigungen waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/30a erforderlich. Den Befreiungen hat das Regierungspräsidium Gießen mit zwei Verfügungen jeweils vom 07.03.2011 zugestimmt.
Die Befreiungen im Einzelnen:
Für den Blockbereich Ufer-, Savigny- und Heusingerstraße
GRZ: zulässig: 0,25 genehmigt: 0,44
GFZ: zulässig: 1,00 genehmigt: 1,33
Geschosse: zulässig: IV genehmigt V für ein Eckgebäude
Bauweise: zulässig g genehmigt o für das Gebäude Heusingerstr. 7,
Für die Biegenstraße 25 a
GRZ: zulässig: 0,30 beantragt: 0,36
GFZ: zulässig: 1,00 beantragt: 1,20
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Schalauske (Marburger Linke) wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.
Damit ist die Fragestunde zeitlich abgelaufen. Die restlichen Fragen Nr. 13 bis Nr. 28 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.
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