Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.06.2011 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Hermann...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Im Bereich Ufer-, Savigny-, Heusinger-, Biegen- und Deutschhausstraße sind in den vergangenen Jahren Baugenehmigungen erteilt worden, die dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung (GRZ und GFZ) erheblich entgegenstehen. Siehe auch Antrag der Marburger Linken vom 04.01.2011. Um welche Wohneinheiten hat es sich dabei gehandelt?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Wir gehen davon aus, dass der Fragesteller den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre meint. Der Bebauungsplan 1/30a stammt aus dem Jahr 1969.

In dem Blockbereich Savigny-, Heusinger-, Biegen- und Deutschhausstraße sind in den Neubauten insgesamt 51 Wohnungen beantragt oder genehmigt.

 

Heusingerstraße 7                            14 Wohnungen              (genehmigt 15.09.2005)

 

Uferstraße 22                                          4 Wohnungen                            (genehmigt 30.11.2007)

 

Savignystraße 3 u. 5                            23 Wohnungen              (genehmigt 21.04.2010)

 

Biegenstraße 25 a                            10 Wohnungen              (beantragt)

 

Summe                                          51 Wohnungen

 

Für die Baugenehmigungen waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/30a erforderlich. Den Befreiungen hat das Regierungspräsidium Gießen mit zwei Verfügungen jeweils vom 07.03.2011 zugestimmt.

 

Die Befreiungen im Einzelnen:

 

Für den Blockbereich Ufer-, Savigny- und Heusingerstraße

 

GRZ:                            zulässig:              0,25              genehmigt:              0,44

GFZ:                            zulässig:              1,00              genehmigt:              1,33

Geschosse:              zulässig:              IV              genehmigt              V für ein Eckgebäude

Bauweise:              zulässig              g              genehmigt              o für das Gebäude Heusingerstr. 7,

 

Für die Biegenstraße 25 a

 

GRZ:                            zulässig:              0,30              beantragt:              0,36

GFZ:                            zulässig:              1,00              beantragt:              1,20

 

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Schalauske (Marburger Linke) wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

Damit ist die Fragestunde zeitlich abgelaufen. Die restlichen Fragen Nr. 13 bis Nr. 28 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen