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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.08.2011 - 23.7 Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag wurde im Sozialausschuss ausführlich beraten. Die Fraktion Marburger Linke hat beantragt, Ziff. 3 der Vorlage nach dem letzten Satz um folgendes zu ergänzen: "Das dieser Beschäftigte auch innerhalb dieser 6 Monate auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wird, falls dies nicht geschieht müssen die vom Bund dazu zur Verfügung gestellten Mittel entweder dem Beschäftigten in voller Höhe ausgezahlt werden oder eben zurückgezahlt werden."

 

Weiterhin hat die Fraktion Marburger Linke im Sozialausschuss Einzelabstimmung beantragt.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt zum Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke die Ablehnung.

 

Die übrigen Bestandteile wurden in Einzelabstimmung zur Annahme empfohlen.

 

Die Aussprache wurde im Ältestenrat angemeldet. Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Messik (Bündnis 90/Die Grünen), Stompfe (CDU), Bauder-Wöhr (Marburger Linke), Rink (SPD), Bauder-Wöhr (Marburger Linke), Köster (Marburger Linke), Severin (SPD), Köster (Marburger Linke), Sawalies (FDP), Stötzel (CDU), Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen) und Severin (SPD).

 

Während der Aussprache hat von 19:54 bis 20:03 Uhr die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Wölk (SPD) die Sitzung geleitet.

 

Nach der Aussprache lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den im Sozialausschuss gestellten Änderungsantrag der Fraktion Marburger Linke abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke und Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Zur Vorlage selbst fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass gerade in der Arbeitsmarktpolitik und insbesondere bei der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt regionale Hilfen unter besonderer Beachtung der regionalen Besonderheiten notwendig sind. Deshalb müssen die Verantwortlichen vor Ort gestärkt und dürfen in ihrer Arbeit nicht behindert werden. Sie brauchen mehr Kompetenzen und dürfen nicht ans Gängelband zentraler Instanzen gelegt werden.

 

2.              Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt grundsätzlich die Ziele einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente für eine höhere Qualität bei den Maßnahmen, eine größere Flexibilität bei der Anwendung, mehr Berücksichtigung der individuellen Problemlagen der Arbeitslosen und eine Stärkung der Dezentralität der Jobcenter vor Ort.

 

3.              Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass mit dem nunmehr von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" diese Ziele nicht erreicht werden können. Insbesondere die Kürzungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit um über 7 Milliarden Euro, die mit dem Gesetz umgesetzt werden sollen, werden auch in Marburg zu dramatische Folgen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor Ort führen.

 

4.              Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert, dass mit den vorgesehenen Kürzungen bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausgerechnet der Personenkreis getroffen, der der Hilfe am dringendsten bedarf. Langzeitarbeitslose profitieren bisher kaum von der konjunkturellen Erholung, ihre Zahl liegt bundesweit immer noch bei knapp 1 Million. 800.000 Menschen sind bereits seit zwei Jahren arbeitslos, 400.000 bereits seit 2005. Sie brauchen auch weiterhin Hilfe zur Qualifizierung, um in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können.

 

5.              Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert insbesondere, dass mit dieser Instrumentenreform der Grundsatz des Förderns und Forderns im SGB II auf der Strecke bleiben wird. Individuelle Arbeitsförderungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen, auf die sie aufgrund ihrer schwierigen Lebenssituation angewiesen sind, drohen wegzufallen. Die vorgeschriebene Begrenzung des Mitteleinsatzes bei beschäftigungsfördernden Maßnahmen, wie z.B. beim Beschäftigungszuschuss, reduziert die Möglichkeiten eines öffentlich geförderten Beschäftigungsmarktes erheblich.

 

6.              Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass eine wirkungsvolle Instrumentenreform nicht mit dem Ziel der Mitteleinsparung betrieben werden darf, sondern sich an den Bedürfnissen aller arbeitslosen Menschen - auch der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II - orientieren und die wissenschaftliche Evaluation der Instrumente beachten muss.

 

7.              Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Bundesregierung auf, von der geplanten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf der Basis des Referentenentwurfs vom 7. April 2011 Abstand zu nehmen. Öffentlich geförderte Beschäftigung würde mit diesem Entwurf fast unmöglich gemacht, der Gesetzesentwurf schränkt die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen und der Arbeitsgemeinschaften enorm ein. Nötig wäre aber mehr Flexibilität, ein Instrumentarium, das flexible und passgenaue Hilfen ermöglicht. Langzeitarbeitslose haben einen speziellen Förderbedarf, das Hilfeinstrumentarium muss daran ausgerichtet sein und darf nicht an die Instrumente des SGB III gebunden sein.

 

8.              Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt deshalb die von hessischen Kommunen, Gebietskörperschaften, Kommunalverbänden, der LAG Arbeit in Hessen und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege formulierte und unterstützte „Hessische Botschaft an die Bundesregierung „Instrumentenreform anhalten - Mittelkürzungen zurücknehmen - geförderte Beschäftigung erhalten!"

 

9.              Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat und die politischen Vertreter aus Marburg  auf, sich dafür einzusetzen,

-    dass die Kürzungen in diesem Bereich so nicht vollzogen werden,

-    dass die Arbeitsvermittler, die einen größeren Beurteilungs- und Ermessensspielraum erhalten sollen, gerade in den Jobcentern auch ausreichend für diese erweiterte Aufgabe qualifiziert werden, um den Betroffenen besser zu helfen und um unnötige Bürokratie, z.B. durch steigende Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren, zu verhindern,

-    dass insbesondere für die langzeitarbeitslosen Menschen, die individuelle Beratungshilfen und Förderungsmaßnahmen benötigen, weiterhin angemessene individuelle Förderleistungen erhalten bleiben,

-    dass der mittel- und langfristig sehr erfolgreiche Gründungszuschuss nicht durch eine Verkürzung der Förderungsphasen und restriktiveren Teilnahmevoraussetzungen gefährdet wird,

-    dass dezentrale Entscheidungen der Jobcenter erhalten bzw. erweitert werden und grundsätzlich die Vielfalt der Beschäftigungsträgerlandschaft nicht beschnitten wird.

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