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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.09.2011 - 9 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehenden Ergebnis geprüft:

 

a)              Die unter den Nummern 3, 6, 7 angeführten Stellungnahmen werden berücksichtigt

b)              Die unter den Nummern 1, 2, 8 angeführten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt

c)              Die unter den Nummern 9, 10, 11 angeführten Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt

d)              Die unter den Nummern 4 und 5 angeführten Stellungnahmen enthalten lediglich Hinweise für die Ausführungsplanung. Diese werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.

 

2.              Der Bebauungsplan Nr. 7/6 „Wassergasse - Schubbelackerweg“ mit Begründung wird gemäß § 10  Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

3.              Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes 7/6 „Wassergasse - Schubbelackerweg“ werden als Gestaltungssatzung gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:                            Einstimmige Annahme der Vorlage

                                                                      (10 Ja-Stimmen)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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Anlagen zur Vorlage

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