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Ratsinformation
30.09.2011 - 10 Übernahme einer Bürgschaft von 1.500.000 ? für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.09.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Die Stadt Marburg übernimmt gem. § 114 k Abs. 2 i. V. m. § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die GeWoBau Marburg GmbH bis zu einer Höhe von 1.500.000 .
Die Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kapitalmarktdarlehens für die Finanzierung des Baus von 34 Wohnungen im ehemaligen Verwaltungsgebäude des KreisJobCenters.
Für die Bürgschaft hat die GeWoBau Marburg GmbH eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrags zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
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- eigenes Amt zuständig
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