Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.09.2011 - 4.18 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wieland Stö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, die private und öffentliche Benutzung sogenannter Laubbläser, bei denen mit ohrenbetäubendem Lärm Blätter durch die Gegend geblasen werden, durch städtische Maßnahmen zu beschränken?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen eine Einflussnahme der Stadt Marburg auf den Einsatz von Laubbläsern im privaten und gewerblichen Bereich nicht zu.

Der Einsatz der Laubbläser beim Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg wird auf wenige Einsatzbereiche beschränkt (Flächen mit eingebauten Hindernissen wie Fahrradständer, kleine Teilflächen auf dem Hauptfriedhof).

 

Zurzeit läuft ein Versuch beim DBM, diese Einsatzgebiete, die bisher mit Benzin-Laubbläsern bearbeitet werden, durch akkubetriebene elektrische Laubbläser zu ersetzen. Ergebnisse können erst nach der Herbstsaison 2011 vorgelegt werden.

 

Nach der bundesweit geltenden Geräte- und Maschinenlärmverordnung dürfen Laubbläser grundsätzlich an Werktagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Für lärmarme Geräte, die u. a. mit dem „blauen Engel" gekennzeichnet sind, gelten diese zeitlichen Einschränkungen nicht. Verstöße gegen diese Regelung werden mit Bußgeldern geahndet.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen) wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

Mobile Navigation schliessen