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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

12.12.2001 - 6 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Stresemannstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Übersichtplan gekennzeichneten Bereich (Flur 18, Flurstück 31/2) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4/2 - 6. Änderung gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (§ 4 BauNVO) mit folgendem eingeschränkten Nutzungskatalog (§ 1 (5) und (6) BauNVO):

- allgemein zulässig (§ 4 (2) BauNVO) sind:

·            Wohngebäude

·            Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

-   ausnahmsweise (§ 4 (3) BauNVO) können zugelassen werden

·            Anlagen für Verwaltungen

 

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Abstimmungsergebnis:            Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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