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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.11.2001 - 6.1 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:

 

0201/9351 „Büromaschinen“                           34.000 DM

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 6170/3610 „Zuweisung vom Land“.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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