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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.11.2001 - 6.2 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Ve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:

 

1111/6505 „Büromaterial, Reisepässe u. a."              65.000 DM

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1111/1010 „Verwaltungsgebühren".

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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