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Ratsinformation
12.12.2001 - 10 Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 12.12.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenver-sammlung, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Landschaftsplan "Östliche
Stadtteile" – LP-O ist wie folgt zu überarbeiten und ändern bzw. ergänzen:
1. Flächenhafte
Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen
Die
"Flächen mit besonderer
Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege" (§ 3 II Nr. 1 – 9
HENatG), also z. B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und
abgegrenzt werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO)).
2. Konkrete und eindeutige Formulierung der Entwicklungsmaßnahmen (entspr. § 5 LP-VO, insbesondere Landschaftsplanfestsetzung)
Die
Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss deutlich konkretisiert werden, so
dass auch naturschutzfachlich nicht vorgebildete BearbeiterInnen sie später
leicht verstehen und beurteilen können.
3. Ökologische
Gesamtzusammenhänge (z. B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen) sind
herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text
aufzunehmen und ggf. als Karte darzustellen.
4. Ergänzungen
zu den Leitbildern:
Wald: "Bereitstellung
von Flächen für die natürliche Sukzession,
Ausweisung
von Altholzbeständen".
Arten
und Lebensgemeinschaften: "Sicherung des Arteninventars. Verminderung der
Isolation wertvoller Biotope. Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder
gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle
Biotope"
Landwirtschaft:
"Förderung des ökologischen Landbaus. Förderung extensiver
Bewirtschaftungsweisen."
Aus
jedem Leitbild müssen sich konkrete Entwicklungsmaßnahmen ableiten.
Die unter Punkt 2 aufgeführte Konkretisierung wird in dem Sinne
verstanden, dass sie durch den Zusatz von Verben/Attributen im Kapitel E
(S. 92 - 103) erfolgen soll. Die Punkte 1 und 3 beschränken sich auf eine
redaktionelle Bearbeitung im Sinne einer Ausgliederung bzw. andere Zusammenstellung
(Karte) der jetzt schon im Landschaftsplan enthaltenen Aussagen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen