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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

12.12.2001 - 10 Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grüne...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenver-sammlung, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" – LP-O ist wie folgt zu überarbeiten und ändern bzw. ergänzen:

 

1.     Flächenhafte Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen

       Die "Flächen  mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege" (§ 3 II Nr. 1 – 9 HENatG), also z. B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und abgegrenzt werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO)).

 

2.    Konkrete und eindeutige Formulierung der Entwicklungsmaßnahmen (entspr. § 5 LP-VO, insbesondere Landschaftsplanfestsetzung)

       Die Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss deutlich konkretisiert werden, so dass auch naturschutzfachlich nicht vorgebildete BearbeiterInnen sie später leicht verstehen und beurteilen können.

 

3.                 Ökologische Gesamtzusammenhänge (z. B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen) sind herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text aufzunehmen und ggf. als Karte darzustellen.

 

4.                 Ergänzungen zu den Leitbildern:

       Wald:                 "Bereitstellung von Flächen für die natürliche Sukzession,

                        Ausweisung von Altholzbeständen".

 

       Arten und Lebensgemeinschaften: "Sicherung des Arteninventars. Verminderung der Isolation wertvoller Biotope. Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle Biotope"

 

       Landwirtschaft: "Förderung des ökologischen Landbaus. Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen."

 

       Aus jedem Leitbild müssen sich konkrete Entwicklungsmaßnahmen ableiten.

 

Die unter Punkt 2 aufgeführte Konkretisierung wird in dem Sinne verstanden, dass sie durch den Zusatz von Verben/Attributen im Kapitel E (S. 92 - 103) erfolgen soll. Die Punkte 1 und 3 beschränken sich auf eine redaktionelle Bearbeitung im Sinne einer Ausgliederung bzw. andere Zusammenstellung (Karte) der jetzt schon im Landschaftsplan enthaltenen Aussagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja                    SPD (4), B90/Die Grünen (2), PDS/ML (1)

Nein                CDU (3)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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