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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

12.12.2001 - 11 Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grüne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Bei zukünftigen Planungen/Planungsschritten zur Umsetzung des Landschaftsplans "Östliche Stadtteile" - LP-O und anderer Landschaftsplanungen sind folgende Vorgaben einzuhalten:

 

1.       Da die Biotoptypen in der Stadtbiotopkartierung genauer dargestellt sind als im vorliegenden LP, sind die Ergebnisse dieser Kartierung bei nachfolgenden Planungen stets hinzuzuziehen.

 

2.       Neben den im Landschaftsplan vorgeschlagenen - sich insbesondere auf den Biotopschutz beziehenden - Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können beim Vorkommen besonderer Tier- und Pflanzenarten weitergehende Maßnahmen erforderlich sein. Die vollständige Erfassung solcher Arten würde die Kapazitäten des Landschaftsplans sprengen. Deshalb ist bei nachfolgenden Planungen umso mehr auf seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu achten und sind ggf. Artenschutzmaßnahmen festzusetzen.

 

3.       Die Träger öffentlicher Belange werden frühzeitig und regelmäßig mit den Planungsfortschritten konfrontiert. Für ihre Stellungnahmen erhalten sie Zugang zu dem notwendigen Kartenmaterial in gedruckter Fassung sowie den auf CD-ROM festgehaltenen jeweils aktualisierten Ständen der Planung.

 

4.       Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, zur Gewährleistung regelmäßiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (Wegstrecken) und zur Nutzung vorhandener Ortskenntnis werden bei gleichem Leistungsangebot vorrangig Planungsbüros aus der Region beauftragt.

 

5.       Zwecks Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung der Böden und ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung bei umweltrelevanten Planungen

          - hat zukünftig eine Bewertung der Bodenfunktionen gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erfolgen (§ 1 BnatSchG bzw. HeNatG)

          - sind für die Belange des Bodens Leitbilder und örtliche Zielsetzungen zu erarbeiten

          - sind im Entwicklungsteil notwendige Erfordernisse und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Bodens zu konkretisieren.

 

Nach den erfolgten Abstimmungen zu TOP 10 und 11 beantragt Frau Sell, den TOP 9 bis zur Abarbeitung der unter TOP 10 beschlossenen Ergänzungen zu vertagen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja                    SPD (4), B90/Die Grünen (2), PDS/ML (1)

Nein                CDU (3)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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