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Ratsinformation
17.11.2011 - 7 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 17.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Nach Vorstellung der Vorlage durch Herrn Bürgermeister Dr. Kahle und kurzer Diskussion zu den Inhalten wird die Sitzung kurz unterbrochen, um einer anwesenden Zuhörerin Gelegenheit zur Stellung einer Frage zur Bauleitplanung zu geben.
Nach Beantwortung der Frage und Wiederaufnahme der Sitzung empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:
a) Die unter den Nummern 8 und 16 angeführten Stellungnahmen werden berücksichtigt.
b) Die unter den Nummern 6 und 7 angeführten Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt.
c) Die unter den Nummern 1 - 5 und 9 - 15 angeführten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.
2. Der Bebauungsplan 7/4 Fähnrichsweg mit Begründung wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes 7/4 Fähnrichsweg werden als Gestaltungssatzung gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja SPD (4), B90/Die Grünen (2),
CDU (2), MBL (1)
Enthaltungen Marburger Linke (1)
Aussprache wird nicht beantragt.
Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden auf Grund ihrer inhaltlichen Nähe gemeinsam aufgerufen. Die spätere Beschlussfassung erfolgt in umgekehrter Reihenfolge der Auflistung in der Tagesordnung, da zunächst die Flächennutzungsplanänderung beschlossen werden muss, bevor die Bebauungsplanänderung eingeleitet werden kann.
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