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Ratsinformation
25.11.2011 - 9 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnetenvorsteher informiert das Haus, dass der Stadtverordnete Simon (SPD) wegen möglicher Interessenkollision gem. § 25 HGO den Sitzungssaal verlassen hat und keine Möglichkeit hat, der Verhandlung optisch oder akustisch zu folgen.
Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Busch (Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Vorlage ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der Fraktion Marburger Linke mit den übrigen Ja-Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:
a) Die unter den Nummern 8 und 16 angeführten Stellungnahmen werden berücksichtigt.
b) Die unter den Nummern 6 und 7 angeführten Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt.
c) Die unter den Nummern 1 - 5 und 9 - 15 angeführten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.
2. Der Bebauungsplan 7/4 Fähnrichsweg" mit Begründung wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes 7/4 Fähnrichsweg" werden als Gestaltungssatzung gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.
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