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Ratsinformation
25.11.2011 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dominic Deh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Kontrolliert das Ordnungsamt in kürzeren regelmäßigen Abständen in den äußeren Stadtteilen die Parksituation? Wird der Magistrat verstärkte Kontrollen veranlassen? Es ist nämlich zusehends der Fall, dass Bushaltestellen mit PKW zugeparkt werden oder auch in engen Kreuzungen innerhalb des 5 m Sperrbereichs geparkt wird.
Es antwortet der Oberbürgermeister:
An Bushaltestellen gilt ein eingeschränktes Haltverbot und zwar 15 m vor und nach dem Haltestellenschild. Im Kreuzungsbereich sind dies 5 m.
Im Regeldienst werden auch die kleineren Stadtteile kontrolliert. Werden dort Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt, erfolgen Verwarnungen.
Bei parkenden PKW's, die an Bushaltestellen abgestellt werden, setzen sich die Fahrer der Busunternehmer in der Regel sofort mit dem Ordnungsamt in Verbindung, so dass umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.