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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.11.2011 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Joachim Bru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wer trägt die Kosten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Schulsport entstanden sind?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Bei Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird versucht, diese vorrangig auf Kosten der Verursacher zu beseitigen.

 

Alle anderen Schäden werden aus den Unterhaltungsmitteln des Fachdienstes 42/Sport bzw. Fachdienst 65/Hochbau beseitigt.

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