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Ratsinformation
25.11.2011 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Joachim Bru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wer trägt die Kosten zur Beseitigung von Schäden, die durch den Schulsport entstanden sind?
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Bei Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird versucht, diese vorrangig auf Kosten der Verursacher zu beseitigen.
Alle anderen Schäden werden aus den Unterhaltungsmitteln des Fachdienstes 42/Sport bzw. Fachdienst 65/Hochbau beseitigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen