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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.12.2001 - 12 Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O

Beschluss:
vertagt
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Die Vorlagen werden zusammen aufgerufen und behandelt.

 

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann - Bündnis 90/Die Grünen -. Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt 19.3 folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O ist wie folgt zu überarbeiten und ändern bzw. ergänzen:

 

1.      Flächenhafte Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen.

 

Die „Flächen mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege“ (§3 II Nr. 1-9 HENatG), also z.B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und abgegrenzt werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO))

 

2.  Konkrete und eindeutige Formulierung der Entwicklungsmaßnahmen (entspr. §5 LP-VO, insbesondere Landschaftsplanfestsetzung)

 

Die Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss deutlich konkretisiert werden, so dass auch naturschutzfachlich nicht vorgebildete BearbeiterInnen sie später leicht verstehen und beurteilen können.

 

3.       Ökologische Gesamtzusammenhänge (z.B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen ) sind herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text aufzunehmen und ggf. als Karte darzustellen.

 

4.     Ergänzungen zu den Leitbildern:

 

            Wald: „Bereitstellung von Flächen für die natürliche Sukzession, Ausweisung von

    Altholzbeständen“.

 

            Arten und Lebensgemeinschaften: „Sicherung des Arteninventars. Verminderung der Isolation wertvoller Biotope. Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle Biotope“

 

                 Landwirtschaft: „Förderung des ökologischen Landbaus. Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen.“

 

Aus jedem Leitbild müssen sich konkrete Entwicklungsmaßnahmen ableiten.

 

Zum Tagesordnungspunkt 19.4 empfiehlt der Umweltausschuss die Annahme der Vorlage.

 

Zum Tagesordnungspunkt 12 empfiehlt der Umweltausschuss die Vertagung der Vorlage bis zur Abarbeitung der soeben empfohlenen Ergänzungen bei den Tagesordnungspunkten 19.3 und 19.4.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Oppermann - CDU -. Der Ausschuss hat sich dem Votum des Umweltausschusses angeschlossen und empfiehlt wie vorgetragen zu beschließen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:

 

Zu TOP 19.3

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU und der Zählgemeinschaft mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Der Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O ist wie folgt zu überarbeiten und ändern bzw. ergänzen:

 

1.      Flächenhafte Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen.

 

Die „Flächen mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege“ (§3 II Nr. 1-9 HENatG), also z.B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und abgegrenzt werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO))

 

2.  Konkrete und eindeutige Formulierung der Entwicklungsmaßnahmen (entspr. §5 LP-VO, insbesondere Landschaftsplanfestsetzung)

 

Die Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss deutlich konkretisiert werden, so dass auch naturschutzfachlich nicht vorgebildete BearbeiterInnen sie später leicht verstehen und beurteilen können.

 

3.       Ökologische Gesamtzusammenhänge (z.B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen ) sind herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text aufzunehmen und ggf. als Karte darzustellen.

 

4.     Ergänzungen zu den Leitbildern:

 

            Wald: „Bereitstellung von Flächen für die natürliche Sukzession, Ausweisung von Altholzbeständen“.

 

            Arten und Lebensgemeinschaften: „Sicherung des Arteninventars. Verminderung der Isolation wertvoller Biotope. Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle Biotope“

 

                 Landwirtschaft: „Förderung des ökologischen Landbaus. Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen.“

 

Aus jedem Leitbild müssen sich konkrete Entwicklungsmaßnahmen ableiten.

 

 

Zu TOP 19.4:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS bei Nein-Stimmen aus CDU und der Zählgemeinschaft folgenden Beschluss:

 

Bei zukünftigen Planungen/Planungsschritten zur Umsetzung des Landschaftsplans „Östliche Stadtteile“ – LP-O und anderer Landschaftsplanungen sind folgende Vorgaben einzuhalten:

 

1.  Da die Biotoptypen in der Stadtbiotopkartierung genauer dargestellt sind als im  vorliegenden LP, sind die Ergebnisse dieser Kartierung bei nachfolgenden Planungen stets hinzuzuziehen.

 

2.  Neben den im Landschaftsplan vorgeschlagenen – sich insbesondere auf den Biotopschutz beziehenden – Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können beim Vorkommen besonderer Tier- und Pflanzenarten weitergehende Maßnahmen erforderlich sein. Die vollständige Erfassung solcher Arten würde die Kapazitäten des Landschaftsplans sprengen. Deshalb ist bei nachfolgenden Planungen umso mehr auf seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu achten und sind ggf. Artenschutzmaßnahmen festzusetzen.

 

3.  Die Träger öffentlicher Belange werden frühzeitig und regelmäßig mit den Planungsfortschritten konfrontiert. Für ihre Stellungnahmen erhalten sie Zugang zu dem notwendigen Kartenmaterial in gedruckter Fassung, sowie den auf CD-ROM festgehaltenen jeweils aktualisierten Ständen der Planung.

 

4.  Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, zur Gewährleistung regelmäßiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (Wegstrecken) und zur Nutzung vorhandener Ortskenntnis werden bei gleichem Leistungsangebot vorrangig Planungsbüros aus der Region beauftragt.

 

5.  Zwecks Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung der Böden und ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung bei umweltrelevanten Planungen

 

·         hat zukünftig eine Bewertung der Bodenfunktionen gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erfolgen (§1 BnatSchG bzw. HeNatG)

 

·         sind für die Belange des Bodens Leitbilder und örtliche Zielsetzungen zu erarbeiten

 

·         sind im Entwicklungsteil notwendige Erfordernisse und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Bodens zu konkretisieren

 

 

Zu TOP 12:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Vorlage wird wie vom Umweltausschuss und vom Bau- und Planungsausschuss empfohlen vertagt bis zur Abarbeitung der soeben gefassten Beschlüsse.

 

 

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