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Ratsinformation
21.12.2001 - 12 Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 21.12.2001
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Amtsinfo Stadt Marburg
- Beschluss:
- vertagt
Die
Vorlagen werden zusammen aufgerufen und behandelt.
Für
den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann -
Bündnis 90/Die Grünen -. Der Umweltausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt 19.3 folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O ist wie folgt zu
überarbeiten und ändern bzw. ergänzen:
1. Flächenhafte
Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen.
Die „Flächen mit besonderer
Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege“ (§3 II Nr. 1-9 HENatG), also
z.B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und abgegrenzt
werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO))
2. Konkrete und eindeutige Formulierung der
Entwicklungsmaßnahmen (entspr. §5 LP-VO, insbesondere
Landschaftsplanfestsetzung)
Die Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss deutlich konkretisiert werden, so dass auch naturschutzfachlich nicht vorgebildete BearbeiterInnen sie später leicht verstehen und beurteilen können.
3. Ökologische
Gesamtzusammenhänge (z.B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen ) sind
herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text
aufzunehmen und ggf. als Karte darzustellen.
4. Ergänzungen
zu den Leitbildern:
Wald:
„Bereitstellung von Flächen für die natürliche Sukzession, Ausweisung von
Altholzbeständen“.
Arten
und Lebensgemeinschaften: „Sicherung des Arteninventars. Verminderung der
Isolation wertvoller Biotope. Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder
gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle
Biotope“
Landwirtschaft:
„Förderung des ökologischen Landbaus. Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen.“
Aus jedem
Leitbild müssen sich konkrete Entwicklungsmaßnahmen ableiten.
Zum
Tagesordnungspunkt 19.4 empfiehlt der Umweltausschuss die Annahme der Vorlage.
Zum
Tagesordnungspunkt 12 empfiehlt der Umweltausschuss die Vertagung der Vorlage
bis zur Abarbeitung der soeben empfohlenen Ergänzungen bei den
Tagesordnungspunkten 19.3 und 19.4.
Für
den Bau- und Planungsausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete
Oppermann - CDU -. Der Ausschuss hat sich dem Votum des Umweltausschusses
angeschlossen und empfiehlt wie vorgetragen zu beschließen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:
Zu
TOP 19.3
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der CDU und der Zählgemeinschaft
mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Der
Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" - LP-O ist wie folgt zu
überarbeiten und ändern bzw. ergänzen:
1. Flächenhafte
Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen.
Die „Flächen mit besonderer
Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege“ (§3 II Nr. 1-9 HENatG), also
z.B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und abgegrenzt
werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO))
2. Konkrete und eindeutige Formulierung der
Entwicklungsmaßnahmen (entspr. §5 LP-VO, insbesondere Landschaftsplanfestsetzung)
Die Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss
deutlich konkretisiert werden, so dass auch naturschutzfachlich nicht
vorgebildete BearbeiterInnen sie später leicht verstehen und beurteilen können.
3. Ökologische
Gesamtzusammenhänge (z.B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen ) sind
herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text
aufzunehmen und ggf. als Karte darzustellen.
4. Ergänzungen
zu den Leitbildern:
Wald:
„Bereitstellung von Flächen für die natürliche Sukzession, Ausweisung von
Altholzbeständen“.
Arten
und Lebensgemeinschaften: „Sicherung des Arteninventars. Verminderung der
Isolation wertvoller Biotope. Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder
gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle
Biotope“
Landwirtschaft:
„Förderung des ökologischen Landbaus. Förderung extensiver
Bewirtschaftungsweisen.“
Aus
jedem Leitbild müssen sich konkrete Entwicklungsmaßnahmen ableiten.
Zu
TOP 19.4:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen
und PDS bei Nein-Stimmen aus CDU und der Zählgemeinschaft folgenden Beschluss:
Bei
zukünftigen Planungen/Planungsschritten zur Umsetzung des Landschaftsplans
„Östliche Stadtteile“ – LP-O und anderer Landschaftsplanungen sind folgende
Vorgaben einzuhalten:
1. Da die Biotoptypen in der
Stadtbiotopkartierung genauer dargestellt sind als im vorliegenden LP, sind die Ergebnisse dieser Kartierung bei
nachfolgenden Planungen stets hinzuzuziehen.
2. Neben den im Landschaftsplan
vorgeschlagenen – sich insbesondere auf den Biotopschutz beziehenden – Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können beim Vorkommen besonderer Tier- und
Pflanzenarten weitergehende Maßnahmen erforderlich sein. Die vollständige
Erfassung solcher Arten würde die Kapazitäten des Landschaftsplans sprengen.
Deshalb ist bei nachfolgenden Planungen umso mehr auf seltene und gefährdete
Tier- und Pflanzenarten zu achten und sind ggf. Artenschutzmaßnahmen festzusetzen.
3. Die Träger öffentlicher Belange werden
frühzeitig und regelmäßig mit den Planungsfortschritten konfrontiert. Für ihre
Stellungnahmen erhalten sie Zugang zu dem notwendigen Kartenmaterial in
gedruckter Fassung, sowie den auf CD-ROM festgehaltenen jeweils aktualisierten
Ständen der Planung.
4. Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft,
zur Gewährleistung regelmäßiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
(Wegstrecken) und zur Nutzung vorhandener Ortskenntnis werden bei gleichem
Leistungsangebot vorrangig Planungsbüros aus der Region beauftragt.
5. Zwecks Sicherstellung einer angemessenen
Berücksichtigung der Böden und ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung bei
umweltrelevanten Planungen
· hat zukünftig eine Bewertung der Bodenfunktionen gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erfolgen (§1 BnatSchG bzw. HeNatG)
·
sind
für die Belange des Bodens Leitbilder und örtliche Zielsetzungen zu erarbeiten
·
sind
im Entwicklungsteil notwendige Erfordernisse und Maßnahmen zur nachhaltigen
Sicherung des Bodens zu konkretisieren
Zu
TOP 12:
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vorlage wird wie vom Umweltausschuss und vom Bau- und Planungsausschuss empfohlen vertagt bis zur Abarbeitung der soeben gefassten Beschlüsse.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen