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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.02.2012 - 11 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Busch (Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Nezi (Bündnis 90/Die Grünen). Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, MBL und BfM sowie zwei Nein-Stimmen aus der Fraktion Marburger Linke und Enthaltung der Piraten Partei folgenden Beschluss:

 

1.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 5/9 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die unter 1 aufgeführte Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.

 

2.              Der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr.5/9 „Östlich der Stadtwaldstraße" mit Begründung wird gefasst.

 

3.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 5/14 wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              Die unter den Nummern 1, 2 und 4 aufgeführten Stellungnahmen werden berücksichtigt.

b)              Die unter der Nummer 3 aufgeführte Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt.

Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.

 

4.              Der Bebauungsplan Nr. 5/14 „ Östlich der Stadtwaldstraße" mit Begründung wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen

 

5.              Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5/14 „Östlich der Stadtwaldstraße" werden als Gestaltungssatzung gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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