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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.12.2001 - 14 Bauleitplanung der Stadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Stadtverordnete Acker - SPD -. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Für den im beiliegenden Übersichtplan gekennzeichneten Bereich (Flur 18, Flurstück 31/2) wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4/2 - 6. Änderung gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (§ 4 BauNVO) mit folgendem eingeschränkten Nutzungskatalog (§ 1 (5) und (6) BauNVO):

- allgemein zulässig (§ 4 (2) BauNVO) sind:

 

·        Wohngebäude

·  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

 

-       ausnahmsweise (§ 4 (3) BauNVO) können zugelassen werden

·  Anlagen für Verwaltungen

 

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