Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

24.02.2012 - 4.6 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Kös...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Welche aus dem städtischen Haushalt mitfinanzierten Kinderbetreuungseinrichtungen in wessen Trägerschaft in Marburg stellen prinzipiell keine Bewerberinnen ein, die nicht Mitglied einer christlichen Glaubensgemeinschaft, sondern z.B. muslimischen, buddhistischen oder jüdischen Glaubens sind oder keiner Glaubensgemeinschaft angehören?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Wir haben diese Frage an alle Marburger Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Danach ergibt sich folgendes Bild:

 

Die Zugehörigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern zu einer Religionsgemeinschaft spielt in allen nicht-kirchlichen Einrichtungen bei der Einstellung keine Rolle. So gibt es z.B. eine Reihe von muslimischen Erzieherinnen wie auch Erzieherinnen ohne Religionszugehörigkeit in KiTas in städtischer und freier Trägerschaft. Von Bedeutung ist die Religionszugehörigkeit ausschließlich bei den kirchlichen Einrichtungen.

 

Zu den katholischen KiTas (KiTa Liebfrauen, KiTa St. Peter und Paul): Die katholischen KiTas haben ein christlich-katholisches Selbstverständnis als Grundlage ihrer Arbeit, bei Einstellungen wird die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse", die die deutschen Bischöfe verabschiedet haben, zugrunde gelegt. In der Praxis bedeutet dies für das Fachpersonal in KiTas: Leitungen müssen katholisch sein, Erzieherinnen sollten katholisch sein oder zumindest einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft angehören, Atheisten oder Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, können nicht eingestellt werden, Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften sind zwar formal nicht ausgeschlossen, allerdings dürfte eine Einstellung für sie in der Praxis aufgrund der in der „Grundordnung" vorgegebenen Verhaltenserwartungen schwer sein.

 

Etwas einfacher dürfte es für Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften für eine Bewerbung im nicht-erzieherischen Arbeitsbereich in einer katholischen KiTa sein: Für Reinigungs- und Küchenarbeiten werden vorrangig Personen einer christlichen Kirche eingestellt, wobei letztendlich dann die Qualifikation den Ausschlag gibt.

 

In evangelischer Trägerschaft gibt es die KiTa Tabor (Träger Stiftung Studien- und Lebensgemeinschaft Tabor), die KiTa Glühwürmchen (Träger evang.-freikirchliche Gemeinde), die KiTa Zur Aue (Träger: Evang. Kirchengemeinde Cappel), die KiTa Gisselberg (Träger: Evang. Kirchengemeinde Niederweimar) sowie zehn Einrichtungen in der Kernstadt, die vom Evang. Stadtkirchenkreis getragen werden.

 

Zu Tabor: Dazu führt der Geschäftsführer von Tabor folgendes aus: „Als evangelisch geprägte Einrichtung sind wir ‚Tendenzbetrieb'; das wissen Bewerberinnen und Bewerber in der Regel. Darüber hinaus wird das Thema auch offen angesprochen im persönlichen Vorstellungsgespräch. Es ist aber keine Praxis bei uns, prinzipiell keine Personen mit anderer bzw. ohne Konfession einzustellen; es muss lediglich sichergestellt sein, dass die Mitarbeiterinnen sich - unbeschadet ihrer persönlichen Überzeugungen - loyal verhalten. Solche Mitarbeiterinnen haben wir bereits und machen bisher nur gute Erfahrungen."

 

Für die anderen Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft gilt, so das Ev. Kirchenkreisamt sowie der Ev. Stadtkirchenkreis: „Grundsätzlich wird bei uns bei gleicher Eignung der evangelische Bewerber bevorzugt eingestellt, ansonsten können auch nicht-evangelische Bewerber eingestellt werden. In unseren Einrichtungen sind auch nicht-evangelische Mitarbeiter eingestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Leitungsstellen." Dies bedeutet in der Praxis: die Einstellung von Bewerberinnen mit einer nicht-christlichen Religionszugehörigkeit ist nicht prinzipiell ausgeschlossen, aber erfolgt erst nachrangig dann, wenn keine in gleicher Weise geeigneten Bewerberinnen mit evangelischer oder ersatzweise einer anderen christlichen Religionszugehörigkeit vorhanden sind.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster (Marburger Linke) wird ebenfalls durch Bürgermeister Dr. Kahle beantwortet.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen