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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.03.2012 - 19.4 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Unive...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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TOP 19.13 Antrag der SPD/B90/Die Grünen-Fraktion betr. Stellenabbau am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKMG) ist zu verhindern VO/1070/2012

 

TOP 19.22 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Universitätsklinikum Gießen Marburg VO/1157/2012

 

Der Stadtverordnetenvorsteher ruft alle Anträge zum Universitätsklinikum Gießen und Marburg zur gemeinsamen Beratung auf. Zunächst folgen die Ausschussberichte.

 

Zu Top 19.4

 

Für den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen). Der Sozialausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Annahme dieses Antrages.

 

Die Vorlage ist auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu diesem Antrag.

 

 

Zu TOP 19.13

 

Für den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen). Zum TOP 19.13 lag dem Sozialausschuss ein schriftlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion sowie ein schriftlicher Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Dieser Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat folgenden Text:

 

(die Textänderungen sind nachfolgend durch Unterstreichung gekennzeichnet)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die angekündigte Stellenstreichung am Universitätsklinikum Gießen-Marburg. Sollte diese Stellenkürzung Wirklichkeit werden, so bedeutet dies nicht nur einen Verlust von Arbeitsplätzen in der Region, sondern kann auch zu einer Einschränkung des medizinischen Angebotes als auch der Qualität der stationären Versorgung führen.

Der Magistrat wird daher beauftragt, sich bei Landtag und Landesregierung dafür einzusetzen

1. dass die Landesregierung die Leitung des Rhön-Konzerns, insbesondere der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler auffordert, den vorgesehenen Personalabbau von insgesamt bis zu 500 Stellen zu unterlassen. Das Klinikum braucht nicht weniger, sondern mehr Personal, vor allem im Pflege- und ärztlichen Bereicht. Insbesondere soll darauf gedrungen werden, dass bis zu einer einvernehmlichen Lösung kein weiterer stillschweigender Personalabbau stattfindet, sondern Stellen, deren Verträge auslaufen, neu oder weiter besetzt werden.

2. dass sich die Landesregierung für eine gesetzliche Regelung qualitativer und quantitativer Personal-Mindeststandards an den Kliniken einsetzt, um bessere Arbeitsbedingungen und eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

3. dass sie für alle diejenigen Beschäftigten, die auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Land zurückkehren, betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen ausschließt und eine wohnortnahe Weiterbeschäftigung zusichert.

 

Die CDU-Fraktion hat erklärt, die formulierten Änderungen zu übernehmen. Dem so geänderten Ausgangsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind die Fraktionen von CDU, Marburger Linke und Piraten Partei beigetreten. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Zustimmung.

 

Aussprache wurde angemeldet.

 

Nach dem Ausschussbericht sind auch die Fraktionen von MBL, FDP und BfM dem so geänderten Antrag beigetreten.

 

Im Rahmen der Aussprache sprechen die Stadtverordneten Böttcher (SPD), Stompfe (CDU), Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen), Schalauske (Marburger Linke) und Hesse (SPD). Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister.

 

 

Nach der Aussprache lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die einzelnen Vorlagen abstimmen.

 

 

Zu TOP 19.4:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Rhönklinikum AG und dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass denjenigen Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen-Marburg (UKGM), die infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Rückkehr in den Dienst des Landes Hessen erwägen,

 

1.      eine umfassende individuelle Beratung zuteil wird und dass ihnen, falls sie sich für die Rückkehr entscheiden, diese ihnen

2.      ohne Gefährdung des Arbeitsplatzes,

3.      ohne andere Nachteile,

4.      mit Nachteilsausgleich,

5.      in weitest möglichem personellem Umfang,

6.      unter Vermeidung von Ungleichbehandlung der verschiedenen Beschäftigtengruppen

 

ermöglicht wird.

 

 

Zu TOP 19.13 (Antrag aller Fraktionen):

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die angekündigte Stellenstreichung am Universitätsklinikum Gießen-Marburg. Sollte diese Stellenkürzung Wirklichkeit werden, so bedeutet dies nicht nur einen Verlust von Arbeitsplätzen in der Region, sondern kann auch zu einer Einschränkung des medizinischen Angebotes als auch der Qualität der stationären Versorgung führen.

Der Magistrat wird daher beauftragt, sich bei Landtag und Landesregierung dafür einzusetzen

1. dass die Landesregierung die Leitung des Rhön-Konzerns, insbesondere der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler auffordert, den vorgesehenen Personalabbau von insgesamt bis zu 500 Stellen zu unterlassen. Das Klinikum braucht nicht weniger, sondern mehr Personal, vor allem im Pflege- und ärztlichen Bereicht. Insbesondere soll darauf gedrungen werden, dass bis zu einer einvernehmlichen Lösung kein weiterer stillschweigender Personalabbau stattfindet, sondern Stellen, deren Verträge auslaufen, neu oder weiter besetzt werden.

2. dass sich die Landesregierung für eine gesetzliche Regelung qualitativer und quantitativer Personal-Mindeststandards an den Kliniken einsetzt, um bessere Arbeitsbedingungen und eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

3. dass sie für alle diejenigen Beschäftigten, die auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Land zurückkehren, betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen ausschließt und eine wohnortnahe Weiterbeschäftigung zusichert.

 

 

Zu TOP 19.22 – Antrag der Fraktion Marburger Linke:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linke und Piraten Partei sowie Nein-Stimmen von CDU, FDP, MBL und BfM folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) rückgängig zu machen.

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