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Ratsinformation
30.03.2012 - 20.1 Festsetzung eines Hebesatzes für die Kreisumlage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Bernd Kauffmann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden. Der Ausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen.
Auch die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 14. Februar 2012 einer Klage des Landkreises Kassel stattgegeben, in der dieser sich gegen eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes gewehrt hatte, zu der das Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde ihn zwingen wollte.
Wegen der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Wegen der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung wird die Stadtverordneten-versammlung gebeten, von dem in der Begründung näher ausgeführten Sachverhalt Kenntnis zu nehmen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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