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Ratsinformation
22.03.2012 - 6 Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 22.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:06
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Bürgermeister Dr. Kahle stellt das Erfordernis der Vorlage und deren Inhalte kurz vor. Eine Rückfrage von Frau Sell zur Afföllerstraße wird durch Herrn Bürgermeister Dr. Kahle und Herrn Oberbürgermeister Vaupel beantwortet.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf die Anlegung von herkömmlichen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten Straßen verzichtet:
I. Auf einer Straßenseite
1. Kernstadt/Stadtteil Wehrda
1.1 Afföllerstraße, Abschnitt von Grundstückseinfahrt Hs.-Nr. 65 in nördlicher Richtung bis Unterführung B3a einschließlich Stichstraße Flurstück 183 (mit Ausnahme von ca. 20,00 m im Bereich der Bushaltestelle am Messeplatz)
2. Stadtteil Cappel
2.1 Simmestraße, Abschnitt von Hs.-Nr. 23 bis Bestand gegenüber der Einmündung Auf dem Halmburger
II. Auf beiden Straßenseiten
1. Stadtteil Cappel
1.1 Auf dem Halmburger
2. Stadtteil Haddamshausen
2.1 Am Wittelsberg
3. Stadtteil Hermershausen
3.1 Zückenberg, Abschnitt zwischen Hermershäuser Straße und Hs.-Nr. 4
4. Stadtteil Schröck
4.1 Blütenstraße
4.2 Markthöhe, Abschnitt von Blütenstraße bis Vinzentinerinnenweg
5. Stadtteil Wehrda
5.1 Auf der Grube
5.2 Magdeburger Straße, Stichstraße Hs.-Nrn. 12 - 52
Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse zu veröffentlichen.
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