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Ratsinformation
30.03.2012 - 14 Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auf die Anlegung von herkömmlichen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten Straßen verzichtet:
I. Auf einer Straßenseite
1. Kernstadt/Stadtteil Wehrda
1.1 Afföllerstraße, Abschnitt von Grundstückseinfahrt Hs.-Nr. 65 in nördlicher Richtung bis Unterführung B3a einschließlich Stichstraße Flurstück 183 (mit Ausnahme von ca. 20,00 m im Bereich der Bushaltestelle am Messeplatz)
2. Stadtteil Cappel
2.1 Simmestraße, Abschnitt von Hs.-Nr. 23 bis Bestand gegenüber der Einmündung Auf dem Halmburger
II. Auf beiden Straßenseiten
1. Stadtteil Cappel
1.1 Auf dem Halmburger
2. Stadtteil Haddamshausen
2.1 Am Wittelsberg
3. Stadtteil Hermershausen
3.1 Zückenberg, Abschnitt zwischen Hermershäuser Straße und Hs.-Nr. 4
4. Stadtteil Schröck
4.1 Blütenstraße
4.2 Markthöhe, Abschnitt von Blütenstraße bis Vinzentinerinnenweg
5. Stadtteil Wehrda
5.1 Auf der Grube
5.2 Magdeburger Straße, Stichstraße Hs.-Nrn. 12 - 52
Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse zu veröffentlichen.
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