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Ratsinformation
21.03.2012 - 4 Antrag der SPD/B90/Die Grünen-Fraktionen betr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 21.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Böttcher spricht für die Antrag stellenden Fraktionen. Zu diesem Antrag liegt den Mitgliedern als Tischvorlage 1.) ein schriftlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion sowie 2.) ein schriftlicher Änderungsantrag der Koalition zum Änderungs-antrag der CDU-Fraktion vor.
Frau Böttcher schlägt den Ausschussmitgliedern vor, den Änderungsantrag zu 2.) wie folgt zu fassen:
(die Textänderungen sind nachfolgend durch Unterstreichung gekennzeichnet)
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt die angekündigte Stellenstreichung am Universitätsklinikum Gießen-Marburg. Sollte diese Stellenkürzung Wirklichkeit werden, so bedeutet dies nicht nur einen Verlust von Arbeitsplätzen in der Region, sondern kann auch zu einer Einschränkung des medizinischen Angebotes als auch der Qualität der stationären Versorgung führen.
Der Magistrat wird daher beauftragt, sich bei Landtag und Landesregierung dafür einzusetzen
1. dass die Landesregierung die Leitung des Rhön-Konzerns, insbesondere der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler auffordert, den vorgesehenen Personalabbau von insgesamt bis zu 500 Stellen zu unterlassen. Das Klinikum braucht nicht weniger, sondern mehr Personal, vor allem im Pflege- und ärztlichen Bereicht. Insbesondere soll darauf gedrungen werden, dass bis zu einer einvernehmlichen Lösung kein weiterer stillschweigender Personalabbau stattfindet, sondern Stellen, deren Verträge auslaufen, neu oder weiter besetzt werden.
2. dass sich die Landesregierung für eine gesetzliche Regelung qualitativer und quantitativer Personal-Mindeststandards an den Kliniken einsetzt, um bessere Arbeitsbedingungen und eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
3. dass sie für alle diejenigen Beschäftigten, die auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Land zurückkehren, betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen ausschließt und eine wohnortnahe Weiterbeschäftigung zusichert.
Herr Kissel erklärt für die CDU-Fraktion, den so formulierten Änderungsantrag zu übernehmen.
Dem so geänderten Ausgangsantrag der Koalition treten die Fraktionen CDU und Marburger Linke sowie die Piraten bei.
In der sich hieran anschließenden Abstimmung wird der wie vor geänderte Antrag e i n s t i m m i g angenommen.
Im Einvernehmen zwischen der Vorsitzenden und den übrigen Ausschuss-mitgliedern soll trotzt der Einstimmigkeit bei der Abstimmung im Ältestenrat für eine A U S S P R A C H E in der Sitzung der Stadtverordneten-versammlung wegen der Bedeutsamkeit der Thematik plädiert werden.
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