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Ratsinformation
30.03.2012 - 16 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.03.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Lena Tauscher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. m. § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 99.500 .
Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2011.
Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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