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ALLRIS - Auszug

30.03.2012 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Philipp Sto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gibt es Absichten des Magistrats, im Zuge der Campus-Entwicklung sowie im Zuge der Errichtung des Gutenberg-Centers zentrale Straßen der Innenstadt wie Biegenstraße, Pilgrimstein oder Teile der Universitätsstraße für den PKW-Verkehr unzugänglich zu machen?

 

Es antwortet der Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Es gibt keine Absichten, im Nordviertel oder im Südviertel oder auch in anderen Bereichen des Stadtzentrums Straßen für den PKW-Verkehr unzugänglich zu machen. Für die Elisabethstraße besteht nach wie vor die im Jahr 2001 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Zielsetzung, eine Umweltstraße einzurichten. In einer Umweltstraße sind Radverkehr, Fußgängerverkehr und Busverkehr allgemein zulässig. Für den PKW-Verkehr könnte eine zeitliche Eingrenzung entsprechend der Praxis in der Oberstadt vorgenommen werden. Anlieger könnten die Straße uneingeschränkt nutzen. Es ist schon mehrfach in der Stadtverordnetenversammlung darüber beraten worden, dass das in 2001 festgelegte Ziel für die Elisabethstraße noch einmal vor dem Hintergrund der Campus-Entwicklung reflektiert und aktualisiert werden soll. Dazu ist das Büro BSV aus Aachen beauftragt worden. Es ist beabsichtigt, die aktualisierten Zielvorstellungen in einem intensiven Beteiligungsverfahren mit der Öffentlichkeit und bezogen auf die konkreten Straßenräume mit den Anliegern zu beraten, bevor die Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung über ein neues Zielkonzept trifft.

Im Zusammenhang mit dem Gutenberg-Center wird darüber nachgedacht, den aus der Tiefgarage abfließenden Verkehr direkt in die Universitätsstraße einzuleiten. Dadurch könnte die Schulstraße, die intensiv von Schülern und Schülerinnen frequentiert wird, entlastet werden.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Stompfe (CDU) und Köster (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den Bürgermeister und den Oberbürgermeister beantwortet.

 

Damit ist die Fragestunde abgelaufen. Die restlichen Fragen Nr. 18 bis Nr. 28 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

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