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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.12.2001 - 4.3 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Toiletten in den Marburger Schulen vor dem Zutritt Dritter (Unberechtigter) zu sichern?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Keine.

 

Die Toilettenanlagen sind während der Unterrichtszeiten offen und außerhalb der Unterrichtszeiten geschlossen.

 

Es ist allerdings nicht gänzlich auszuschließen, dass sich Unbefugte Zutritt verschaffen können. Die städtischen Schulgebäude und Schulgelände sollen nämlich grundsätzlich frei zugänglich bleiben. Dies gebietet auch das Prinzip der "offenen Schulen". Während des Schulbetriebs können sich dort außer den Schülerinnen und Schülern und dem Lehrpersonal natürlich auch Eltern, Verwaltungsbedienstete, Schulaufsichtsangehörige, Bau- und Lieferfirmen, Kooperationspartner und Gäste der Schule aufhalten. Je nach Größe der Schulen werden die einzelnen Personen weder den Hausmeistern noch der Schulleitung immer persönlich bekannt sein. Die vorgenannten "Drittnutzer" können bei Betreten und Verlassen des Gebäudes auch nicht kontrolliert werden. Dies ist weder Aufgabe des Hausmeisters, noch der aufsichtführenden Lehrkräfte. Es ist also sogar während des Schulbetriebes nicht zu gewährleisten, dass neben diesen üblichen "Drittnutzern" nich auch unerwünschte Personen das Schulgelände betreten. Außerhalb der Schulzeiten ist dies noch weniger vermeidbar. Die meisten Schulgebäude verfügen nicht über vollständige Umzäunungen.

 

Weder dem Schulamt noch dem Hochbauamt sind Vorkommnisse des unberechtigten Zutritts in Marburger Schultoiletten bekannt.

 

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Dr. Baumann - Bündnis 90/Die Grünen - wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

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