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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.06.2012 - 21 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes 21 hat der Stadtverordnete Scherer (CDU) wegen möglicher Interessenkollision den Sitzungsraum verlassen.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Busch (Bündnis 90/Die Grünen). Auch der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung.

 

Aussprache wurde angemeldet. Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Wüst (FDP), Köster (Marburger Linke), Stompfe (CDU), Flohschütz (Bündnis 90/Die Grünen), Wüst (FDP), Rink (SPD), Becker (MBL) und erneut Stompfe (CDU). Für den Magistrat sprechen Bürgermeister Dr. Kahle und Oberbürgermeister Vaupel. Nach der Aussprache beantragt der Stadtverordnete Wüst (FDP), die Aussagen des Oberbürgermeisters zur Verkehrsregelung im genannten Bereich ins Protokoll zu übernehmen.

 

Die Abschrift der Tonaufzeichnung liegt der Niederschrift als Anlage bei.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst gegen die Stimmen der Fraktion Marburger Linke bei Enthaltung von FDP, MBL und Piraten Partei mit Ja-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

1.1         Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 27/1 wird entsprechend der Kennzeichnung im Übersichtsplan reduziert.

 

1.2         Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 27/1 „Reitanlage Dagobertshausen“ beschlossen.

 

2.1         Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27/4 „Reitanlage Dagobertshausen“ wird entsprechend der Kennzeichnung im Übersichtsplan erweitert. Es kommen 2 externe Teilgeltungsbereiche für den naturschutzrechtlichen Ausgleich hinzu.

 

2.2         Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27/4 „Reitanlage Dagobertshausen“ beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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selbst zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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