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Ratsinformation
29.06.2012 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jan Schalau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass am 1. Mai, dem Gedenk- und Protesttag der internationalen Arbeiterbewegung, die angemeldete Zwischenkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf dem Marktplatz durch großflächige Bänke und Tische aus dem Gaststättengewerbe beeinträchtigt wurde und welche Konsequenzen werden darauf für die nächsten Jahre gezogen? Auch die Bühne vom Mai-Einsingen am Vortag stand leider nicht zur Verfügung.
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Eine inhaltsgleiche Kleine Anfrage der Fraktion der Marburger Linke für die Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2012 wurde am 03.06.2011 beantwortet.
Die organisatorische Durchführung einer Demonstration liegt in der Verantwortung des Veranstalters. Die Ordnungsbehörde hat ausschließlich sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund konnte in den Vorjahren, so zuletzt am 01.05.2010, seine Zwischenkundgebung überwiegend auf der noch nicht abgebauten Bühne der Veranstaltung des Vortages abhalten.
In den letzten beiden Jahren war die Bühne bereits abgebaut. Eine Vereinbarung des Veranstalters, die Bühne für die Zwischenkundgebung am 01. Mai 2012 noch nutzen zu können, erfolgte aus Kostengründen nicht.
Der DGB hat bisher noch nicht den Wunsch geäußert, die Außenbestuhlung entfernen zu lassen.
Der DGB wird zunächst intern die Veranstaltung zum 1. Mai 2012 auswerten und ggf. auf den Fachdienst Ordnung zukommen.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Schalauske (Marburger Linke) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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- Keine Zusammenstellung
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