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Ratsinformation
29.06.2012 - 4.10 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.06.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Stadtgebiet von Marburg gibt es in wachsendem Umfang Wildschweine, die in private Gärten einfallen. Was unternimmt der Magistrat gegen die steigende Population und welchen Rat erteilt der Magistrat den Bürgerinnen und Bürgern, deren Grundstücke von Wildschweinen umgepflügt wurden?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Auf die Populationsdynamik der Wildschweine hat der Magistrat keinen Einfluss. Die jagdrechtliche Aufsicht wird durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.
Bürgerinnen und Bürger, die von diesem Problem betroffen sind, wurden bereits konkret vom Fachdienst Stadtgrün, Umwelt und Natur beraten. Eine Inaugenscheinnahme vor Ort kann unter Umständen zu Vorschlägen für konkrete Maßnahmen wie Absicherung von Zäunen führen. Weiterhin wird den Betroffenen empfohlen, sich mit der Unteren Jagdbehörde und dem verantwortlichen Jagdpächter in Verbindung zu setzen. Da die bisher betroffenen Grundstücke ausschließlich im sogenannten befriedeten Bereich liegen, scheidet eine direkte Jagd auf den Grundstücken aus. Vertreibung der Schweine durch entsprechende Vergrämungsmittel wie Duftstoffe führen laut Auskunft von Jagdausübenden nicht zu dem erwünschten Erfolg. Eine nicht auf die Einzelparzelle bezogene Bejagung der Wildschweinpopulation liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Jagdausübungsberechtigten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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