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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.06.2012 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Tanja Baude...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie aus der OP vom 30.05.2012 zu erfahren war, sind vielen Hartz IV-Beziehern die Stromzufuhr und somit Energieversorgung abgestellt worden. Wieviele in Marburg lebende Menschen sind davon betroffen?

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Eine Nachfrage bei den Stadtwerken hat ergeben, dass dort keine Statistiken darüber geführt werden, wie vielen Haushalten die Energieversorgung abgestellt wurde.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass bevor es überhaupt zum Abstellen kommt, der/die Betroffene mindestens 2 schriftliche Mahnungen erhält, in denen er/sie aufgefordert wird, binnen einer gewissen Frist den Ausgleich vorzunehmen. Erst wenn auch darauf nicht reagiert wird, kommt es zur Einstellung der Energieversorgung.

 

Sowohl das SGB II als auch das SGB XII sehen Möglichkeiten vor, z.B. Stromrückstände zumindest darlehensweise zu übernehmen. Auch Direktzahlungen an die Energieversorgungsunternehmen aus dem laufenden Leistungsanspruch heraus ist eine Möglichkeit, es erst gar nicht zu Rückständen kommen zu lassen. Voraussetzung für v.g. Maßnahmen ist allerdings, dass sich die betroffenen Personen bei ihrer Behörde melden.

 

Ob der Anteil im Hartz IV-Regelsatz überall auskömmlich ist, vermag von hier nicht beurteilt werden. Die momentan eintreffenden Jahresabrechnungen der Stadtwerke Marburg lassen diesen Schluss jedenfalls für das SGB XII nicht zu (das kann aber andernorts ganz anders aussehen, da dies abhängig ist von den jeweiligen Energielieferanten und deren Preisgestaltung).

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster (Marburger Linke) wird ebenfalls durch Stadträtin Dr. Weinbach beantwortet.

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