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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.02.2013 - 4.12 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Tanja Baude...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kann der Magistrat Auskunft erstellen, warum der diesjährige Rosenmontagsumzug der Erich-Kästner-Schule nicht stattfinden konnte, obwohl  er eine über 20jährige Tradition hat und sicht der Magistrat Möglichkeiten, diesen wieder stattfinden zu lassen im nächsten Jahr?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Der Rosenmontagsumzug wird seit vielen Jahren von der Erich-Kästner-Schule mit zum Teil über 100 Grundschulkindern durchgeführt. Die Kinder laufen nur von wenigen Lehrkräften begleitet durch die Straßen des Ortsteils Cappel unter anderem auch über die stark befahrene Marburger Straße. Die Geschäfte in Cappel versorgen die Kinder mit Süßigkeiten und kleinen Geschenken.

Ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde hat vor zwei Jahren den Zug beobachtet und verwaltungsintern wurde entschieden, dass zur Sicherheit der Kinder eine Begleitung durch die Ordnungspolizei unbedingt notwendig ist.

Im Jahr 2012 haben Ordnungspolizeibeamte erstmals für die Sicherheit gesorgt, in dem z. B. die Fahrzeuge an den Kreuzungen gestoppt worden sind, die in den vergangenen Jahren teilweise erst direkt vor den Kindern angehalten haben.

Danach wurde mit dem Schulleiter diskutiert, ob man den Zug nicht auf den Dienstag verlegen sollte, weil alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes bereits mit dem Rosenmontagsumzug in der Innenstadt belastet sind. Diese Idee wurde aber verwaltungsintern schnell verworfen, weil der Umzug in Cappel langjährige Tradition hat und die Schulkinder wie auch viele andere Cappeler Bürgerinnen und Bürger sehr viel Spaß bei diesem Umzug haben.

 

In diesem Jahr sollte der Umzug erstmals so mit allen Genehmigungen ausgestattet werden wie bei jedem anderen Umzug (Rosenmontagsumzug, Laternenumzüge von Kindergärten usw.), der auf öffentlichen Straßen stattfindet.

Alle Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben sich damit einverstanden erklärt, die Schulkinder zu begleiten, obwohl dafür Doppelschichten angesetzt werden mussten, weil die Abnahme des Rosenmontagszuges und Verkehrsregelungen in der Innenstadt ab 12.00 Uhr notwendig sind.

Problematisch für den Schulleiter war das Unterschreiben der so genannten Freistellungserklärung, nach der die Stadt Marburg und das Land Hessen (für Polizei und Straßenbaulastträger) von Schadensersatzansprüchen frei gestellt werden. Falls für eine Veranstaltung keine Haftpflichtversicherung besteht und Schäden entstehen, kann ggf. auf die Stadt bzw. das Land zurückgegriffen werden.

Veranstalter sollten grundsätzlich eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

Die Schulleitung konnte während der Vorgespräche nicht darlegen, ob die Schulkinder in den vergangenen Jahren versichert waren bzw. ob sie in diesem Jahr versichert sind.

Daraufhin wurde vorgeschlagen, in diesem Jahr eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, falls die allgemeine Haftpflichtversicherung der Schule nicht für Schäden eintritt. Der Ortsbeirat Cappel so wie auch Privatpersonen hatten sich sogar bereit erklärt, die Kosten dafür zu übernehmen.

In einem Anschreiben der Schulleitung an die Geschäfte in Cappel wurde diese Entscheidung mit den „enormen Auflagen der Stadt" begründet, nach einem Protest des Ordnungsamtes heißt es in dem Informationsschreiben an die Eltern nur noch „die enormen Auflagen".

 

Die Auflagen sind für jede Veranstaltung auf öffentlichen Straßen gleich. Nur bei Besonderheiten gibt es besondere Auflagen.

Aus Sicht des Ordnungsamtes hätte der Rosenmontagsumzug der Schulkinder der Erich-Kästner-Schule in diesem Jahr stattfinden können und kann auch in Zukunft stattfinden.

Voraussetzung für die Schule ist eine Haftpflichtversicherung. Die Begleitung durch die Ordnungspolizei ist gewährleistet.

 

Trotzdem hat sich die Schulleitung entschlossen, den Rosenmontagsumzug für die Schulkinder nicht durchzuführen.

 

Zwei Zusatzfragen der Stadtverordneten Bauder-Wöhr (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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