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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.02.2013 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Volz (N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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In welcher prozentualen Größenordnung liegen die Förderzuschüsse, die die Stadt z.B. nach FAG/GVFG oder anderen Bestimmungen erhalten kann, wenn sie Maßnahmen zum Ausbau der Fahrradverkehrsinfrastruktur (wie z.B. Neubau oder Ausbau von Radwegen) durchführt?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Radverkehrsmaßnahmen werden vom Zuwendungsträger zwischen 60 % und max. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Zwei Beispiele:

Der Neubau des Lahnufer-Radweges an der Uferstraße zwischen Heusingerstraße und Lahnstraße wurde mit Bescheid aus 2010 mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Der Radweg hinter der Adolf-Reichwein-Schule (Bescheid vom Okt. 2012) wird mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

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