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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.03.2013 - 5 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)               Die im Rahmen der Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurden geprüft und innerhalb der textlichen Festsetzungen bzw. als Hinweis berücksichtigt. Die Grundzüge der Planung werden von diesen gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Änderungen nicht berührt.

2)               Der Bebauungsplan Nr. 6/12 „Bahnflächen“, 2. Verfahrensabschnitt (nördlicher Teilbereich) wird einschließlich  Begründung (inkl. Lärmgutachten und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) und Umweltbericht unter Bezug auf die folgende Begründung als Satzung beschlossen.

3)               Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6/12 „Bahnflächen“, 2. Verfahrensabschnitt (nördlicher Teilbereich) werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung und § 9 (4) BauGB für diesen Bebauungsplan beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:                            Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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Anlagen zur Vorlage

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