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Ratsinformation
22.03.2013 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Vaupel (Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.03.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Da der Fragesteller noch nicht anwesend ist, wird die Antwort schriftlich mit dem Protokoll erteilt.
Ist es seitens der Stadt Marburg möglich, dass ehemals selbständige Gemeinden oder Ortsteile der Stadt Marburg, zwecks Unterstreichung ihrer Identität, ein ehemaliges oder neues Wappen führen? Dürfte dieses dann beispielsweise vom Ortsbeirat bzw. Ortsvorsteher oder auf Feuerwehrfahrzeugen alleine oder neben dem städtischen Wappen geführt werden, nachdem es rechtlich geschützt wäre?
Gem. § 14 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Gemeinde berechtigt, ein Gemeindewappen zu führen. Für die Universitätsstadt Marburg bedeutet dies, dass ein Stadtwappen geführt werden darf. Durch die Gebietsreform 1974 verloren die anderen bisher geführten Wappen der Ortsteile ihre Gültigkeit.
Das im täglichen Geschäft auffällige Symbol unserer Stadt ist das Stadtwappen. Durch die Verwendung des Stadtwappens z. B. an Fahrzeugen (auch Feuerwehrfahrzeugen) wird auf den örtlichen Träger der Hoheitsgewalt hingewiesen. Dadurch, dass diese Fahrzeuge im Straßenbild immer wieder zu sehen sind, wird kontinuierlich an die Universitätsstadt Marburg und an die Zugehörigkeit zu unserer Gebietskörperschaft erinnert. Auch die Ortsbeiräte und Ortvorsteher handeln für die Universitätsstadt Marburg und können somit auch das Stadtwappen (Corporate Identity) z. B. in ihren Schreiben verwenden.
Unser Stadtwappen kann nur dann seine Identifikationsfunktion erfüllen, wenn es auch in der Öffentlichkeit präsent ist. Daher ist es nicht möglich, ein weiteres Wappen in der Universitätsstadt Marburg einzuführen.
Zuständiger Dezernent: Oberbürgermeister Vaupel
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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