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Ratsinformation
28.06.2013 - 10 Reorganisation der Bereiche Tiefbau im DBM und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.06.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der Fraktion Marburger Linke und der Piratenpartei mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
1. Der Tiefbaubereich der Marburger Entsorgungs-GmbH (MEG) wird ab dem 1. Juli 2013 als gewerbliche Tiefbauabteilung organisiert. Die bisher durch den Tiefbau der MEG mit wahrgenommenen hoheitlichen Tätigkeiten werden ab diesem Zeitpunkt im Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) ausgeführt. In der MEG verbleibt das für die gewerblichen Tiefbautätigkeiten notwendige Personal. Das für die hoheitlichen Aufgaben in der MEG beschäftigte Personal wird ab dann im DBM beschäftigt. Die Beschäftigung im DBM erfolgt analog des Prozesses bei der Überleitung der Bereiche Straßenreinigung und Grünflächenunterhaltung von der MEG in den DBM (VO/1348/2012).
2. Die von der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der „Maßnahmen zur Restrukturierung von Dienstleistungen des DBM“ (VO/1455/2003) am 18. Juli 2003 beschlossene Stellenbesetzungssperre im DBM für diesen Bereich wird aufgehoben.
3. Die Ausbildung der „Straßenbaufacharbeiter“ wird ab dem 1.7.2013, spätestens nach Vorliegen der Ausbildungsgenehmigung durch die zuständigen Behörden, durch den DBM durchgeführt. Die bestehenden Ausbildungsverhältnisse werden vom DBM übernommen und fortgeführt.
4. Das in den Bereichen Tiefbau der MEG und des DBM vorhandene Anlagevermögen wird entsprechend der Aufgaben bzw. der Hauptnutzung der MEG bzw. dem DBM zugeordnet.
5. Zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Detailregelungen zu treffen und die erforderlichen Verträge, insbesondere Arbeitsverträge, zu schließen.
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