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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.06.2013 - 4.15 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Kirsten Din...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie ist der aktuelle Sachstand zur Nutzung des Sportplatzes am Zwetschenweg und des Schulgeländes der Geschwister-Scholl-Schule? Gibt es seitens der Nachbarschaft Beschwerden wegen Lärmbelästigung?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Bezüglich beider Einrichtungen gibt es Beschwerden der Nachbarschaft wegen Lärmbelästigung. Aus diesem Grund werden beide Vorgänge durch den Fachdienst Rechtsservice bearbeitet und die Fragen zum Sachstand auch von dort beantwortet.

 

I. Sportplatz Zwetschenweg

 

Bezüglich der Nutzung des Sportplatzes sind nach seiner Umgestaltung in einen Kunstrasenplatz mehrere Beschwerden von Nachbarn wegen Lärmbelästigung eingegangen. Durch eine mit dem nutzenden Sportverein abgeschlossene Vereinbarung bezüglich Art und Dauer der Platznutzung konnte die Situation nicht dauerhaft befriedet werden. Auch nach zusätzlichen baulichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung (Zaunerhöhung, Lärmschutzmatten) gingen weitere Beschwerden ein. Inzwischen wurde ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dies ergab für die Trainingszeiten bis 20.00 Uhr keine Überschreitung der gesetzlich zulässigen Richtwerte. Die Messung der Trainingszeiten nach 20.00 Uhr steht noch aus. Die Messung des Spielbetriebs ergab, dass Überschreitungen der Richtwerte an Sonn- und Feiertagen wegen der an diesen Tagen strengeren Richtwerte möglich sind. Einen im einstweiligen Rechtsschutz gestellten Antrag eines Anwohners, die Platznutzung vollständig zu unterlassen, hat das Verwaltungsgericht Gießen zurückgewiesen. Der Stadt wurde lediglich die Auflage gemacht, bei einem sonntäglichen Spielbetrieb von mehr als vier Stunden, die mittägliche Ruhezeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr einzuhalten. Es ist beabsichtigt, den Sportplatz entsprechend der Vorgaben der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu nutzen. Zu diesem Zweck wird der Belegungsplan für die kommende Saison in Absprache mit dem Sportverein und nach Beratung durch den Schallschutzsachverständigen aufgestellt.

 

 

II. Schulgelände Geschwister-Scholl-Schule

 

Hier ging die Beschwerde eines Anwohners bezüglich der außerschulischen Nutzung des auf dem Schulhof befindlichen Kleinsportfeldes ein. Bereits 2010 wurde vor dem Verwaltungsgericht Gießen ein Vergleich geschlossen, der eine Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung des Schulhofs zum Inhalt hatte. Wesentlicher Inhalt der Benutzungsordnung war die Altersbeschränkung auf 16 Jahre und die Nutzungsuntersagung an Sonn- und Feiertagen. Da es in der Folge immer wieder zu Verstößen gegen die Benutzungsordnung kam, denen auch durch stichprobenartige Kontrollen durch das Ordnungsamt nicht wirksam begegnet werden konnte, wurde im November 2012 eine Zusatzvereinbarung geschlossen. Die Stadt verpflichtete sich hierin insbesondere zur Erhöhung der Zaunanlage und verbesserten Kontrolle der Schließpflicht. Dennoch können Verstöße gegen die Benutzungsordnung nicht vollständig ausgeschlossen werden, da die Zaunanlage insbesondere von jungen Erwachsenen überstiegen und das Schulgelände für Ballsportarten genutzt wird. Der letzte Verstoß konnte durch den Anwohner mit Fotos belegt und die Personalien der „Täter" ermittelt werden. Der Vorgang wurde daraufhin zur Anzeige gebracht.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Dinnebier (SPD) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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