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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.06.2013 - 4.17 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Stefan Scha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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"Warum liegt die Bilanz der Stadtwerke noch nicht vor? (Termin wäre Ende März gewesen)"

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Bezüglich des gesetzlichen Hintergrunds der Jahresabschlusserstellung und Offenlegung ergeben sich folgende Fristen:

 

a)Offenlegung: Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger bis 12 Monate nach dem 31.12. des Berichtsjahres (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB)

b)Aufstellung: binnen drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahre (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)

 

D.h. zwischen dem 4. und dem 12. Monat müssen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses stattfinden.

 

Die Stadtwerke Marburg (SWM) sind wie andere Unternehmen der Energieversorgungsbranche (EVU) im Rahmen ihrer Jahresabschlusserstellung auf z.B. Daten der energiewirtschaftlichen Abrechnung der Bilanzkreise, der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen und des Regulierungsmanagements angewiesen, um einen möglichst genauen, stichtagsbezogenen Abschluss des Buchwerks zu ermöglichen. Diese tw. von Marktpartnern gelieferten und im Hause der Stadtwerke abzugleichenden Werte liegen zum größten Teil erst spät im aktuellen Jahr für das Vorjahr vor, in diesem Fall also für das Geschäftsjahr 2012.

 

Nach Rückfrage bei dem Wirtschaftsprüfer der SWM, Eversheim Stuible, können in der Praxis aufgrund der oben beschriebenen Sachverhalte rund 90% der mittelständischen Stadtwerke den Aufstellungstermin des Jahresabschlusses zum 31.03. eines jeden Jahres nicht einhalten. Große EVU mit z.T. aktienrechtlichem Hintergrund weichen immer öfter auf ein zeitlich wie personell sehr aufwendiges, kostenintensives Schätzwertverfahren aus, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

 

Die Geschäftsführung der SWM hat, wie auch in den Vorjahren praktiziert, in der Aufsichtsratssitzung Anfang Juni 2013 eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz für das Geschäftsjahr 2012 vorgelegt und wird in der Gremiensitzung im September den dann testierten Jahresabschluss der Gesellschaft feststellen lassen. Somit wird den gesetzlichen Fristen entsprochen.

 

Einen Zusatzfrage des Stadtverordneten Schartner (FDP) wird durch den Bürgermeister beantwortet.

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