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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.06.2013 - 4.18 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Torsten Saw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf welche Summe belaufen sich die finanziellen Veränderungen für die Stadt Marburg durch das Kinderförderungsgesetz in ihrer Gesamtheit?

 

Die Antwort wird schriftlich mit dem Protokoll erteilt, da der Fragesteller nicht anwesend ist.

 

Zuständiger Dezernent: Bürgermeister Dr. Kahle

 

Die finanzielle Auswirkungen des KiföG betreffen zwei Bereiche: Zum einen erhöhen sich die Landeszuschüsse an die KiTas und Krippen, zum anderen sieht das KiföG in einigen Fällen höhere Personalstandards vor, so dass insbesondere in den Krippen eine Personalausweitung mit entsprechend höheren Kosten notwendig sein wird. Die Änderungen betreffen insgesamt 45 Einrichtungen in Marburg sowohl in kommunaler als auch in freier Trägerschaft. Aktuell wird im Rahmen der AG §78 Kinderbetreuung gemeinsam mit den freien Trägern eine Aufstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen des KiföG für jede KiTa und Krippe erarbeitet. Zu erwartende Einnahmezuwächse und Kostensteigerungen für Personalstandards lassen sich erst dann genau gegen rechnen.

 

Gleichwohl kann man aus den wesentlichen Änderungen, die das KiföG vorsieht, eine ungefähre Abschätzung der finanziellen Auswirkungen berechnen:

 

1. Der U3-Bereich in Krippen wird bereits seit 2008 nach der Fördersystematik, die im KiföG auch für die KiTas übernommen wird, gefördert. D.h. es werden nur die Plätze vom Land Hessen bezuschusst, die am 1. März belegt sind. Das KiföG erhöht für den U3-Platz mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden und mehr - dies entspricht den meisten U3-Plätzen in Marburg - den jährlichen Zuschuss von 3.000 € auf 4.130 €, bei einer 10er Gruppe also pro Jahr um 11.300 €. In 2014 werden in Marburg rd. 430 Krippenplätze vorhanden sein, so dass insgesamt für den Krippenbereich je nach Betreuungszeit und Platzbelegung rd. 400.000 bis 450.000 € mehr Landeszuschüsse zu erwarten sein werden, als nach der aktuellen Förderung gezahlt werden.

 

Demgegenüber stehen personelle Mehraufwendungen durch die Vorgabe, dass 15% der Personalzeit in den Gruppen als zusätzlicher Ersatz für Urlaub- und Krankheitsvertretungen vorgehalten werden muss. Für eine Krippengruppe mit einer Öffnungszeit von 7 bis 17 Uhr - auch dies wieder der Regelfall in Marburg - bedeutet dies einen Mehraufwand von 15 Wochenstunden gegenüber der aktuellen Mindestverordnung. Dies sind je Gruppe Mehrkosten von rd. 17.000 € im Jahr. Bei 43 Krippengruppen ergeben sich hieraus Mehrausgaben von rd. 730.000 €.

 

Im Ergebnis bedeutet dies: im Krippenbereich stehen den erwartbaren Mehreinnahmen von max. rd. 450.000 € Mehrausgaben in Höhe von bis zu rd. 730.000 € gegenüber. Das KiföG erhöht also trotz Mehreinnahmen das kommunale Defizit um rd. 300.000 € für den Krippenbereich.

 

2. Im KiTa-Bereich für die Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung ändert sich die Fördersystematik. Während bislang genehmigte Plätze pauschal - und für kommunale und freie Träger unterschiedlich - gefördert wurden, unabhängig davon, ob sie belegt waren oder nicht, werden ab 2014 mit dem KiföG wie bereits im U3-Bereich nur Plätze gefördert, die am 1. März belegt sind. Dadurch entsteht zunächst eine Benachteiligung von Marburg, da wir i.d.R. eine Gruppengröße von 20 Kindern einhalten - bei einer Betriebserlaubnis von 25 Plätzen je Gruppe. Während bisher 25 nach Betriebserlaubnis vorhandene Plätze bezuschusst wurden, werden es nach dem KiföG in Marburg max. 20 belegte Plätze sein - die Marburger Qualitätsstandards werden also nicht belohnt. Da aber die Zuschüsse pro Platz nach dem KiföG angehoben werden, ergibt sich im Ergebnis eine Erhöhung der Landeszuschüsse.

 

Bei einer Belegung von 20 Kindern je KiTa-Gruppe ergeben sich grob folgende Veränderungen je belegtem Platz - zum Stichtag 1. März sind durchschnittlich die hier zugrunde gelegten Platzzahlen in Marburger KiTas belegt - und Jahr:

 

Einrichtung in freier Trägerschaftkommunaler Trägerschaft

 

Halbtagsplatz+ 300 € x 340 = 102.000 €+ 230 € x 200 =   46.000 €

Mittagsplatz+ 200 € x 220 =   44.000 €+ 220 € x 300 =   66.000 €

Ganztagsplatz+ 300 € x 640 = 192.000 €+ 300 € x 260 =   78.000 €

 

Summe:ca. 338.000 € (davon rd. 90%ca. 190.000 €

städt. Ersparnis durch geringere

Zuschüsse an Träger)

 

Insgesamt ergibt sich hier eine Summe von rd. 500.000 € als Mehrzuschuss, der die Stadt entlastet. Hinzu kommen insbes. noch Zuschüsse von 5.000 € je Jahr für eingruppige KiTas - einschl. der dezentralen Gruppen des Eltern-Kind-Vereins kann dies einen weiteren Zuschuss von 20.000 € bedeuten.

 

Damit sind die wichtigsten Veränderungen ungefähr in der Summe berechnet.

 

Ob durch das KiföG auch ein personeller Mehraufwand in den KiTa-Gruppen erforderlich sein wird, hängt vom Einzelfall ab und wird zurzeit erhoben. Insofern sind aktuell noch keine validen Aussagen darüber möglich, inwieweit dieser höhere Zuschuss wieder durch personelle Mehrausgaben aufgezehrt wird.

 

Betrachtet man die zu erwartenden Netto-Mehrausgaben im Krippenbereich von rd. 300.000 €, so wird zumindest ein großer Teil dieser Mehreinnahmen aus dem KiTa-Bereich bereits dafür aufgebraucht werden.

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