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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.09.2013 - 4 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Bürgermeister Dr. Kahle stellt die Vorlage kurz vor. Verschiedene Stadtverordnete kritisieren den Sachverhalt, dass hier ein Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden soll, nachdem bereits die entsprechende Baugenehmigung erteilt worden ist. Insofern könnten inhaltliche Änderungen oder Schwerpunktsetzungen überhaupt nicht mehr erfolgen. Herr Bürgermeister Dr. Kahle und Herr Kulle machen hierzu deutlich, dass die Bauherrschaft einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hat, sobald ein Verfahrensstand nach § 33 BauGB (nach erfolgter Offenlage) erreicht ist und im Verfahren keine gravierenden Bedenken oder Änderungsvorschläge eingebracht worden sind.

Herr Dr. Weber kündigt die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion an.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)              Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

 

a)              die unter den laufenden Nummern 1 und 3 gelisteten Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt,

 

b)              die unter der laufenden Nummer 2 gelistete Stellungnahme wird berücksichtigt.

 

2)              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6/13-1 „Alte Gärtnerei“ wird  einschließlich der Begründung und des Vorhaben- und Erschließungsplans unter Bezug auf die Begründung als Satzung beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja                                          SPD (4), B90/Die Grünen (2), CDU (2)

Enthaltung                            MBL (1)

 

Die Fraktion Marburger Linke nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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