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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.03.2002 - 1 Eröffnung und Begrüßung der Anwesenden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer - SPD - eröffnet die Sitzung um 17:09 Uhr und begrüßt alle Anwesenden. Die form- und fristgerechte Ladung für die heutige Sitzung wird festgestellt. Das Haus ist beschlussfähig. Gegen diese Feststellungen wird aus der Stadtverordnetenversammlung kein Einwand vorgetragen.

 

Der Stadtverordnete Peter Metz - PDS/ML - und der ehrenamtliche Stadtrat Klaus Sprywald haben heute Geburtstag. Der Stadtverordnetenvorsteher und der Oberbürgermeister gratulieren im Namen des gesamten Hauses und überreichen einen Blumenstrauß.

 

Der Stadtverordnete Schüren stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt 7 betr. Bauleitplanung der Stadt Marburg, Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) und 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24/4 "Am Hasenküppel" im Stt. Marbach; Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes zurück zu stellen bis zur April-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Eine erneute Ausschussberatung ist nicht erforderlich.

 

Dagegen spricht die Stadtverordnete Oppermann - CDU -.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS/ML gegen die übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt 7 wird vertagt bis zur April-Sitzung.

 

Weiterhin beantragt der Stadtverordnete Schüren zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 14.11 Antrag der SPD/B90/Die Grünen-Fraktionen betr. Stärkung der Region Mittelhessen heute auf jeden Fall zur Aussprache zu stellen. Alle übrigen Aussprachen sollten bis 22:00 Uhr abgehandelt sein, damit über diesen wichtigen Tagesordnungspunkt 14.11 ausreichend diskutiert werden kann.

 

Dazu bemerkt der Stadtverordnete Lohse - CDU -, dass solche Wünsche üblicherweise im Ältestenrat am Donnerstag abend vorgetragen werden sollen, damit sich die anderen Fraktionen darauf einstellen können.

 

Im übrigen wird gegen den Geschäftsordnungsantrag des Stadtverordneten Schüren nicht gesprochen. Somit gilt das Begehrte als vereinbart.

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