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Ratsinformation
20.12.2013 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Mathias Ran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 20.12.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Der Magistrat möge Auskunft geben, warum die Straßenreinigung bei den innerstädtischen Baustellen (z.B. Stadthalle und Campus) gar nicht bzw. nur unzureichend erfolgt und in diesem Zusammenhang darauf eingehen, in welchen zeitlichen Intervallen die Reinigung erfolgt und wie die Stadtverwaltung sicherstellt, dass die Verunreinigungen durch Baustellen und Baustellenfahrzeuge von dem/der für die Baumaßnahme Verantwortlichen unverzüglich beseitigt werden und in diesem Zusammenhang darauf eingehen, ob die Stadtverwaltung von der Möglichkeit, ein Bußgeld gegen den Verantwortlichen zu verhängen, bereits schon Gebrauch gemacht hat?
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel.
Über verschmutzte Straßen in der Nähe von innerstädtischen Baustellen (z. B. Stadthalle und Campus) hat es in den vergangenen Wochen nur sehr wenige Beschwerden gegeben. Die Reinigung der Straßen erfolgt bei Baustellen grundsätzlich nach Bedarf. Regelmäßige Reinigungen erfolgen bei schlechtem Wetter und starker Verschmutzung der Straßen.
Die an der Baustelle Stadthalle angrenzenden Straßen wurden bei der Abfuhr von Erdaushub
2-mal täglich komplett gereinigt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Straßen in unmittelbarere Nähe von Baustellen zeitweise - insbesondere bei nasser Witterung - verschmutzt sind. Die verantwortlichen Baufirmen haben jedoch immer auf Hinweise aus der Bevölkerung bzw. nach Aufforderung des Fachdienstes Ordnung reagiert und für eine zeitnahe, adäquate Straßenreinigung gesorgt. Aus diesem Grund konnte bisher auf Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet werden.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Range, CDU-Fraktion, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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